Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schinderhannesfestspiele Simmern 2012


Grundsätze
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltern der Schinderhannesfestspiele Simmern 2012 und ihren Besuchern. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die allge-meinen Geschäftsbedingungen liegen an den Vorverkaufsstellen zur Einsicht aus. Sie sind im Internet unter www.schinderhannesfestspiele.de einzusehen.

Verhaltensregeln
Für den Besuch der Schinderhannesfestspiele 2012 gelten folgende Verhaltensregeln:
• Schalten Sie während der Aufführungen Handy oder sonstige  elektronischen Geräte aus.
• Das Rauchen ist verboten. Rauchern steht das Freigelände offen.
• Unnötige Störungen bitten wir zu unterlassen.
• Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
• Im Verlauf der Proben- und Aufführungstermine übt der Intendant neben dem Bürgermeister der Stadt Simmern das Hausrecht Im Neuen Schloss sowie auf dem Schlossplatz aus.


Kartenverkauf / Kartenreservierung

Für den Kartenkauf gelten folgende Grundsätze:

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erhält der Besucher das Recht, die Vorstellung von Carl Zuckmayers Schinderhannes zum festgelegten Datum und Uhrzeit sowie auf dem festge-legten Platz zu erleben.
Eintrittskarten können online über das Ticketportal TIXOO unter www.tixoo.com oder persönlich in  der Tourist-Information im Neuen Schloss in Simmern, telefonisch unter 06761/837 296 sowie schriftlich per Brief an Schinderhannesfestspiele Simmern, Brühlstraße 2, 55469 Simmern oder eMail unter schinderhannesfestspiele@vgvsim.de bestellt werden.
Die Eintrittskarten können nur in EUR bezahlt werden. Alle Zahlungen sind sofort fällig. Überweisungen sollen innerhalb einer Kalenderwoche auf das Konto 100 007 68 bei der KSK Rhein-Hunsrück, BLZ 560 517 90 oder das Konto 8006 669 bei der Volksbank Hunsrück-Nahe  e. G. , BLZ 560 614 72 mit dem Hinweis Schinderhannesfestspiele, Name und Datum der Aufführung erfolgen.
Kartenbestellungen und -reservierungen werden nach dem Datum des Einganges bearbeitet.
Soweit Karten zugesendet werden wird die Zusendung der bestellten Eintrittskarten gegen eine Gebühr in Höhe von 2 € durchgeführt.
Bei nicht termingemäßem Zahlungseingang sind die Schinderhannesfestspiele berechtigt, über die bestellten Karten zu verfügen. Nach dem Fälligkeitstag eingehende Zahlungen werden zurück überwiesen.
Für abhanden gekommene Karten kann kein Ersatz geleistet werden.
Bezahlte Karten können nicht zurückgenommen werden. Besetzungsänderungen berech-tigen nicht zu Rückgabe/Umtausch von Karten.
Werden bestellte Karten nicht abgeholt und können nicht mehr verkauft werden, werden diese dem Besteller in Rechnung gestellt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Festspielbesucher werden gebeten, Karten sowie gegebenenfalls das Rückgeld sofort nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen sind unmittelbar bei der betreffenden Vorverkaufsstelle vorzubringen.


Einlass
Das Recht auf den Einlass besteht nur unter Vorlage einer gültigen Eintrittskarte. Der Einlass beginnt an den Spieltagen jeweils eine Stunde vor Beginn der Aufführung. Nach beendetem Einlass besteht kein Recht auf Einlass oder Anspruch auf Rückzahlung  oder Wandlung der Eintrittskarte. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Der Nennwert der Eintrittskarte wird in diesen Fällen erstattet.


Rollstuhlfahrer / Barrierefreiheit

Es steht eine Zahl von 4 Rollstuhlfahrerplätzen pro Aufführung zur Verfügung. Mehr Plätze können aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden. Die Plätze sind barrierefrei zu erreichen. Eine behindertengerechte Toilette ist im Foyer vorhanden.


Sicherheit / Hausrecht

Den Hinweisen und Anordnungen der Mitarbeiter der Schinderhannesfestspiele ist Folge zu leisten. Im Falle der Weigerung oder hartnäckigen Störung der Veranstaltung kann der Störer von der Festspielleitung aus der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Verweis aus der Veranstaltung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht.
Das Mitbringen von Tieren zu den Schinderhannesfestspielen ist grundsätzlich untersagt.

Urheberrechte
Das Fotografieren mit künstlichen Lichtquellen während der Aufführungen ist nicht gestattet. Film- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzpflichten auslösen und zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Besuch führen.

Einzelne Veranstaltungen können von Rundfunk und/oder Fernsehen aufgezeichnet werden. Dabei können Sichtbehinderungen auftreten. Der Besucher erklärt sich damit sowie der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.

Haftung
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei  Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Fundsachen werden dem Fundbüro der Verbandsgemeinde-verwaltung Simmern übergeben.

Datenschutz
Der Veranstalter sichert den Nutzern von www.schinderhannesfestspiele.de zu, Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Personenbezogene Daten werden dann erhoben, genutzt oder gespeichert, wenn dies für die Nutzung der auf der Website angebotenen Leistungen, insbesondere des Kartenvorverkaufes, erforderlich ist. Der Veranstalter sichert zu, die Adressen zur Beantwortung oder Antragsbearbeitung zu speichern. Sie werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erledigung der angefragten oder beantragten Aufgabe benötigt werden.
Sie können jederzeit Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten oder diese einzusehen. Sind diese Daten unrichtig, so können Sie deren Berichtigung verlangen. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie rechts oben auf dieser HomePage.


Gerichtsstand
Gerichtstand und Erfüllungsort ist in jedem Falle Simmern im Hunsrück.


Simmern, 01. Februar 2012


Schinderhannesfestspiele 2012
Verbandsgemeinde Simmern
Brühlstraße 2
55469 Simmern